Darstellung des Machtgefüges um 1463/64 in der Basilika St. Wendelin in St. Wendel
Insgesamt gesehen wurde in der Goldenen Bulle in großen Teilen kein neues Recht geschaffen, sondern es wurden jene Verfahren und Grundsätze niedergeschrieben, die sich in den hundert Jahren zuvor bei den Königswahlen herausgebildet hatten.
Das „kaiserliche Rechtsbuch“ regelte ausführlich die Modalitäten der Königswahl. Das Recht zur Wahl des Königs lag alleine bei den Kurfürsten. Der Erzbischof von Mainz hatte als Kanzler für Deutschland binnen 30 Tagen nach dem Tod des letzten Königs die Kurfürsten in Frankfurt am Main zusammenzurufen, um in der Bartholomäuskirche, dem heutigen Dom, den Nachfolger zu küren. Die Kurfürsten hatten den Eid abzulegen, ihre Entscheidung „ohne jede geheime Absprache, Belohnung oder Entgelt“ zu treffen.
Die Stimmabgabe erfolgte nach Rang:
Der Erzbischof von Trier als Kanzler für Burgund.
Der Erzbischof von Köln als Kanzler für Reichsitalien. Seit Otto dem Großen (936) bis zur Krönung König Ferdinands I. (1531) wurde der König in der Pfalzkirche von Aachen gekrönt. Diese von Karl dem Großen gegründete Kirche lag im Territorium des Kölner Erzbischofs, so dass dieser den Kaiser zu krönen hatte.
Der König von Böhmen als gekrönter weltlicher Fürst und Erzschenk des Reiches.
Der Pfalzgraf bei Rhein Sein Territorium lag im alten fränkischen Siedlungsgebiet, so wurde er Erztruchsess und bei Abwesenheit des Kaisers von Deutschland war er Reichsverweser in allen Ländern, in denen nicht sächsisches Recht galt. Der Erztruchsess war auch die Instanz, vor der sich der König bei Rechtsverstößen zu rechtfertigen hatte.
Der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und Reichsverweser in allen Ländern, in denen sächsisches Recht galt.
Der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer.
Der Erzbischof von Mainz als Kanzler für die deutschen Lande trotz des höchsten Ranges als Letzter, wegen der Möglichkeit des Stichentscheides durch seine Stimme.
Umfassend und auf Dauer wurden die Rechte und Pflichten der Kurfürsten bei der Königswahl besiegelt. Die Königswahl wurde damit auch formell, wie bereits im Kurverein von Rhens
Minggu, 13 April 2014
Der Erzbischof von Trier als Kanzler für Burgund.
Posted by asd | 04.52 |
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